Meine Leistungen

ERstgespräch

Klinisch-psychologische Beratung & Behandlung


KLINISCHE HYPNOSE


Psychologische Schmerztherapie


Kostenzuschuss

Seit 2024 wird die klinisch-psychologische Behandlung von der Krankenkasse mitfinanziert. Sie erhalten von Ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss.

Voraussetzungen dafür sind, dass eine psychische Erkrankung bzw. Befindungsstörung wie Depressionen, Ängste oder im Rahmen einer körperlichen Erkrankung vorliegen.

Bevor Sie die zweite klinisch-psychologischen Therapieeinheit erhalten, muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen.

Hier finden Sie den Download für die ärztliche Bestätigung:
Ärztliche Bestätigung

Die von mir ausgestellte Honorarnote können Sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Abhängig von der jeweiligen Sozialversicherung erhalten Sie einen Zuschuss von 33,70 € (ÖGK bei 60-minütiger Einzeltherapie) über 45,00 € (SVS ab 50 Minuten) bis zu 46,60 € (BVAEB ab 50 Minuten) (Stand August 2025).

Für nähere Informationen lesen Sie sich gerne das folgende Dokument durch:

Factsheet „Ihr Weg zum Kostenzuschuss“ [PDF] 


Darüber hinaus gibt es Zuschüsse von privaten Versicherungen wie zum Beispiel der Uniqa und der Generali Versicherung.

Außerdem gibt es freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds für Menschen in besonderen Notlagen.

Alle Informationen dazu finden Sie hier: 
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870473


Absageregelung

Bitte beachten Sie, dass Sie Termine 24 Stunden im Voraus kostenfrei absagen können, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass ich ansonsten die Einheit voll verrechnen muss.

Absageregelung

Bitte beachten Sie, dass Sie Termine 24 Stunden im Voraus kostenfrei absagen können, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass ich ansonsten die Einheit voll verrechnen muss.